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   VGH Bayern, 15.05.2003 - 25 CE 03.781   

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VGH Bayern, 15.05.2003 - 25 CE 03.781 (https://dejure.org/2003,63946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2003 - 25 CE 03.781 (https://dejure.org/2003,63946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 25 CE 03.781 (https://dejure.org/2003,63946)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Augsburg, 29.11.2012 - Au 5 K 11.1606

    Nachbarklage gegen Wohnheim für Asylbewerber (Vorbescheid und Baugenehmigung);

    Darüber hinaus ergibt sich der Heimcharakter der Gemeinschaftsunterkunft auch daraus, dass keine der Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügt, sondern ausschließlich Gemeinschaftsküchen und zentrale sanitäre Anlagen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2; NdsOVG, U.v. 31.7.1996 - 6 L 7466/94 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 02.06.2015 - AN 3 E 14.01953

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint);

    Aus einem ggf. durchzuführenden aber unterbliebenen Genehmigungsverfahren können die Antragsteller keine (Abwehr-)Rechte herleiten (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 5 K 14.649

    Verpflichtungsklage; Vorbescheid; Nutzungsänderung in ein Wohnheim für

    Darüber hinaus ergibt sich der Heimcharakter der Gemeinschaftsunterkunft auch daraus, dass keine der geplanten Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügen soll, sondern ausschließlich Gemeinschaftsküchen und zentrale sanitäre Anlagen geplant sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, U.v. 31.7.1996 - 6 L 7466/94 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - RN 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt)

    Ein derartiges Nachbarrecht gibt es nicht (BayVGH, B. v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris).
  • VG Augsburg, 27.08.2013 - Au 5 S 13.933

    Nachbarantrag gegen eine Asylbewerberunterkunft; Gebiet sui generis; Anlage für

    Der Heimcharakter der Asylunterkunft ergibt sich vorliegend insbesondere auch daraus, dass keiner der Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügt, sondern für die insgesamt 66 Gemeinschaftswohnräume lediglich vier Gemeinschaftsküchen, drei Waschküchen und zwölf sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2).
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt); Zur

    Ein derartiges Nachbarrecht gibt es nicht (BayVGH, B. v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris).
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